Beispiele für persönliche Aufbewahrungsfristen
Nicht nur im Büro, auch zu Hause sollten Sie regelmäßig Ihre Unterlagen ausmisten. Ein entscheidender Hemmschuh beim Wegwerfen sind fehlende Kriterien.
Machen Sie Ihre eigenen Gesetze, und legen Sie persönliche Aufbewahrungsfristen fest. Beispiele finden Sie hier:
Machen Sie Ihre eigenen Gesetze, und legen Sie persönliche Aufbewahrungsfristen fest. Beispiele finden Sie hier:
Fachzeitschriften/Fachinformationen
Wann wegwerfen?
- Dauerhafter Informationswert: langfristig sammeln.
- Befristeter Informationswert: 6 Monate bis 2 Jahre chronologisch liegend oder stehend sammeln. Dann nach dem Komposthaufenprinzip bei jedem Erscheinen einer neuen Ausgabe die älteste wegwerfen. Damit halten Sie Ihren Raumbedarf konstant und haben trotzdem das Wichtigste zur Hand.
Tageszeitung
Wann wegwerfen?
- Bei Erscheinen der neuen Ausgabe.
Publikumszeitschriften
Wann wegwerfen?
- Wenn ausgelesen, sonst spätestens im Erscheinungsintervall
(Woche, 14-tägig, Monat).
Kataloge
Wann wegwerfen?
- 6 bis 12 Monate oder sofort bei Eintreffen eines Nachfolgekatalogs.
Landkarten, Autokarten, Hotelführer
Wann wegwerfen?
- Sobald neue gekauft.
- Älter als 3 Jahre, wenn feststeht, dass Sie die betreffenden Regionen in den nächsten 2 Jahren nicht besuchen werden – spätestens aber nach 5 Jahren.
Computerhandbücher
Wann wegwerfen?
- Vom Hersteller mitgeliefert: sofort nachdem neuere Versionen von Hard- oder Software installiert sind.
- Zusätzlich gekauft für Softwareanwendungen: spätestens wenn die übernächste Software-Version installiert wurde.