Außer fegen nichts gewesen

Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Für manche Lehrlinge sind sie Kopier-, Botengänger- oder Putzjahre. Auszubildende müssen sich aber nicht gefallen lassen, quasi hauptberuflich am Kopierer zu stehen. Das verstößt gegen das Berufsbildungsgesetz.

Falls Lehrlinge der Meinung sind, dass sie überwiegend für Hilfsarbeiten eingesetzt werden, sollten diese sich an den für die Lehrlingsausbildung zuständigen Mitarbeiter, an den Betriebsrat oder auch an Sie als Chef wenden.

Dabei kann geklärt werden, ob der Eindruck stimmt. In erster Linie geht es Auszubildenden darum, einen Beruf während ihrer Lehrzeit zu erlernen. Wenn er die Sorge äußert, dass er Angst habe, durch die Abschlussprüfung zu fallen, sollten sie aufhorchen. Dahinter steckt die Sorge, nicht das zu lernen, was im Ausbildungsrahmenplan festgehalten ist. Hilfsarbeiten sind nur dann zumutbar, wenn die eigentliche Ausbildung dabei nicht zu kurz kommt.
 
Nun gehören auch Ordnungsliebe und Organisation zu fast jedem Berufsbild. Daher spricht nichts dagegen, dass ein Lehrling im Rahmen seiner Ausbildung auch lernt, die Werkstatt zu fegen, Leberkäsesemmel zu holen oder einen Kaffee zu kochen. "Zum Problem wird das immer dann, wenn diese Aufgaben überhand nehmen", sagt der Gewerkschafter Krautschat.Wie bei vielem komme es auf das richtige Maß an.

Um Ärger vorzubeugen, empfiehlt es sich, den Ausbildungsrahmenplan Ihrer Lehrlinge genau zu lesen. Dort steht, welche Tätigkeiten der Azubi in seiner Lehre machen muss und welche nicht. Den Rahmenplan bekommen diese in der Regel beim Vertragsschluss überreicht. Rahmenpläne finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.
 
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